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Erhöhte steuerliche
Absetzungsmöglichkeiten gemäß §§ 7h, 10f und
11a Einkommensteuergesetz
Die nicht durch die Zuschüsse gedeckten Kosten können
steuerlich anerkannt werde, und zwar auf der Grundlage der §§
7h , 10f und 11a Einkommenssteuergesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie
beim
Amt
für Wohnungswesen
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