Energiesparmaßahmen/Wärmedämmmaßnahmen

Förderprogramm des Landes Bremen "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand"

  • Zuschüsse für Investitionen an kleinen, überwiegend selbstgenutzten Gebäuden mit höchstens 10 Wohneinheiten (Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung)
  • Gebäude müssen vor dem 01.01.1984 errichtet worden sein
  • Maßnahmen müssen insgesamt zu einem niedrigeren Wärmedurchgangskoeffizienten führen

Weitere Informationen können Sie über die Energieleitstelle beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr erhalten.

  • KfW-Programm des Bundes zur CO2-Minderung und Energieeinsparung
    • Zinsverbilligte Darlehen für alle Wohngebäude
    • Maßnahmen:
      • Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle
      • Einbau von Brennwert- und Niedertemperaturheizkesseln
      • Nutzung erneuerbarer Energien
  • KfW-Programm zur Förderung erneuerbarer Energien des Bundes
    • Gewährung von Zuschüssen-
  • KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
    • Für Wohngebäude des Altbaubestandes
    • Bündelung von Einzelmaßnahmen zu Maßnahmenpaket
    • Gewährung von Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren
    • Bis zu 100% der Investitionssumme, maximal 250 €/qm Wohnfläche können finanziert werden

Weitere Informationen können Sie beim Kfw Informations-zentrum in Frankfurt erhalten.

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