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Energiesparmaßahmen/Wärmedämmmaßnahmen
Förderprogramm des Landes Bremen "Wärmeschutz
im Wohngebäudebestand"
- Zuschüsse für Investitionen an kleinen,
überwiegend selbstgenutzten Gebäuden mit höchstens 10
Wohneinheiten (Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung)
- Gebäude müssen vor dem 01.01.1984 errichtet
worden sein
- Maßnahmen müssen insgesamt zu einem niedrigeren
Wärmedurchgangskoeffizienten führen
Weitere Informationen können Sie über
die Energieleitstelle
beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr
erhalten.
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KfW-Programm des Bundes zur CO2-Minderung
und Energieeinsparung
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KfW-Programm zur Förderung erneuerbarer
Energien des Bundes
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KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
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Für Wohngebäude des
Altbaubestandes
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Bündelung von Einzelmaßnahmen
zu Maßnahmenpaket
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Gewährung von Annuitätendarlehen
mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren
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Bis zu 100% der Investitionssumme,
maximal 250 €/qm Wohnfläche können finanziert werden
Weitere Informationen können Sie beim Kfw
Informations-zentrum in Frankfurt erhalten.
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