Förderprogramme

Die geplanten Maßnahmen im öffentlichen Raum, z.B. die Straßenbegrünungen, die Herstellung bzw. Erneuerung von Stadt- und Spielplätzen, die Verbesserung der räumlichen Ausgestaltung des Theaters und des Kinos und vieles mehr, sollen den Bewohnern des Quartiers zugute kommen.

Neben diesen Maßnahmen sind aber auch die Einwohner selbst aufgefordert, ihren Teil zur Verbesserung der Lebens-bedingungen im Sanierungsgebiet beizutragen. Vor allem Hauseigentümer können beispielsweise durch Fassaden-sanierungen und Vorgartenbegrünungen dazu beitragen, dass der Wohnwert in diesem Stadtquartier ansteigt. Dafür bietet die Stadt Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Formen an – ca. 1 Mio € allein im Rahmen des Sanierungsvorhabens verteilt über 10 Jahre:

  • Modernisierungs- und Instandsetzungsförderung für das Sanierungsgebiet „Waller Heerstraße“

Darüber hinaus können auch allgemeine steuerliche Absetzungsmöglichkeiten sowie andere Förderungen des Landes Bremen und des Bundes beantragt werden:

  • Erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeiten gemäß §§7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz
  • Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen
  • Förderung von Mietwohnungen durch das Schließen von Baulücken
  • Energiespar- und Wärmedämmmaßnahmen.
Da diese Regelungen Änderungen unterworfen sind, auf die das Amt für Stadtplanung und Bauordnung keinen Einfluss hat, bitten wir die aufgeführten Ansprechpersonen bzw. Institutionen im Bedarfsfalle direkt zu kontaktieren. Zu beachten ist, dass es im Sanierungsgebiet für bestimmte Vorhaben Einschränkungen (sog. „Genehmigungsvorbehalte“) gibt und dass fast alle Fördermöglichkeiten vor Beginn beantragt und bewilligt sein müssen.
Modernisierungs- und Instandsetzungsförderung
Erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeiten
Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen
Förderung des Baus von Mietwohnungen durch Schließen von Baulücken
Energiesparmaßnahmen