Wie sieht der Entscheidungsprozess aus?
Beteiligungsmöglichkeiten bei der Planung im Sanierungsgebiet

Was ist bislang geschehen?
Und wie geht es weiter?
Wie kann ich mich am Planungsprozess beteiligen?

Was ist bislang geschehen?

  • Aufstellungsbeschluss „Vorbereitende Untersuchung“
    Nachdem die Deputation für Bau im April 2000 den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet um die Waller Heerstraße fasste, analysierte das Amt für Stadtplanung und Bauordnung das Gebiet, stellte die Missstände dar und zeigte Chancen und Wege zur Verbesserung der Lebensbedingungen auf (Abschlussbericht).
  • Zustimmung der Deputation für Bau zur förmlichen Festlegung
    Die Deputation für Bau stimmte auf ihrer Sitzung am 17.10.2002 einem Ortsgesetz über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets „Waller Heerstraße“ zu, das auf der Grundlage des Abschlussberichts erarbeitet wurde.
  • Zustimmung der Stadtbürgerschaft zur förmlichen Festlegung (Festlegungsbeschluss)
    Die Stadtbürgerschaft beschloss im Dezember 2002 das Ortsgesetz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Waller Heerstraße", das auf der Grundlage des Abschlussberichts erarbeitet wurde. In diesem Ortsgesetz ist lediglich die Abgrenzung des Gebiets formuliert sowie das allgemeine Ziel, nämlich die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Stärkung seiner Funktions- und Entwicklungsfähigkeit.
  • Beteiligungsverfahren
    Zuvor wurden auf einer Bürgerversammlung und auf Sitzungen des Stadtteilbeirats und des Sanierungsausschusses die möglichen Ziele für das Sanierungsgebiet vorgestellt und erörtert.
  • Auf der Beiratssitzung am 26. März 2003 wurden die Planungen zum Sanierungsbereich 1 der Öffentlichkeit vom Amt für Straßen und Verkehr und vom Amt für Stadtplanung und Bauordnung vorgestellt.
  • Auf einer Einwohnerversammlung am 02. Juli 2003 wurden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen zum Bebauungsplan 1923 für ein Gebiet um das Waldau-Theater von der zuständigen Stadtplanerin dargestellt und erläutert.
  • Vom 25. August bis zum 21. September 2003 fand das vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen organisierte Online-Forum zum Bebauungsplan 1923 aber auch zu anderen Bereichen statt, das von Waller Bürgerinnen und Bürgern moderiert wurde. Die abgegebenen Beiträge und Anregungen wurden dem Beirat Walle und dem Sanierungsausschuss in zusammengefasster Form übermittelt.

Und wie geht es weiter?

  • Beteiligung am Planungsprozess
    Die weiteren Ziele und notwendigen Maßnahmen für die einzelnen Bereiche werden gemeinsam mit den betroffenen Bürgern und Bürgerinnen, dem Sanierungsausschuss bzw. dem Stadtteilbeirat und den zu beteiligenden Ämtern und Behörden aufgestellt, erörtert, abgestimmt und umgesetzt.
    Zur Begleitung dieses Planungsprozesses tagt alle zwei Monate der Sanierungsausschuss, der sich aus den Mitgliedern des Stadtteilbeirats zusammensetzt.
  • Neue Bebauungspläne
    Für einzelne Baublöcke sind neue Bebauungspläne aufzustellen, die im Rahmen eines eigenständigen Beteiligungsverfahrens erarbeitet werden. So werden z.B. die Entwürfe der Bebauungspläne im Ortsamt sowie beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr vor Beschlussfassung durch die Bürgerschaft öffentlich ausgelegt, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit für Anregungen und Bedenken zu geben.

Wie kann ich mich am Planungsprozess beteiligen?

  • Beteiligung im Einzelnen
    Wie sich die Bürgerinnnen und Bürger am Sanierungsgeschehen beteiligen können, hängt von der Art der Sanierungsmaßnahme ab. Bei bestimmten Maßnahmen, die einzelne Bürgerinnen und Bürger ganz direkt betreffen, wird eine fallbezogene Beteiligung durchgeführt. Hier werden die betroffenen Bürgerinnnen und Bürger zu Einwohnerversammlungen eingeladen, um gemeinsam mit dem Sanierungsausschuss und den planenden Ämtern Konzepte zur Verbesserung der Lebenssituation zu erarbeiten.

 

Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr
Ortsamt West / Stadtteilbeirat Walle
Sanierungsausschuß
Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch, §§ 136-164
   

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